Es ist möglich über die Grundversicherung abzurechnen, wenn eine hausärztliche oder psychiatrische Anordnung besteht. Dies können Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis besorgen. Eine Delegation durch den Facharzt ist nicht mehr möglich. Auch ein Psychiater kann die Anordnung machen. Sie muss auf meinen Namen lauten und die Dauer der Therapie muss angekreuzt sein. Man kann diese auch verlängern.

    Grundsätzlich werden die finanziellen Modalitäten im Erstgespräch zusammen vereinbart. In manchen Fällen, bei traumatisierten Patientinnen und Patienten z.B. Gewaltopfer oder sexueller Missbrauch bezahlt auch die Opferhilfe einen Anteil an die Therapie.